Die Bundespolizei hat am 8. April 2026 am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen 37-jährigen brasilianischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann wurde aufgrund von Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) während der Kontrolle eines Fluges aus Portugal identifiziert.
Gegen den Brasilianer lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 35-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Die Festnahme erfolgte durch das automatisierte PNR-System, das seit 2017 in Deutschland im Einsatz ist. Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Diese PNR-Daten fallen bei der Buchung einer Reise an und umfassen unter anderem Namen des Reisenden und das Abflugdatum.
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen übermittelt.