Lahr: Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall auf B415 dem Haftrichter vorgeführt

(Symbolbild)

Nach dem schweren Verkehrsunfall auf der B415 in Lahr wird der 56-jährige Lastwagenfahrer am Freitagmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft Offenburg wirft dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Der mutmaßlich Verantwortliche hatte die Nacht in polizeilichem Gewahrsam verbracht.

Der tragische Unfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag kurz vor 15 Uhr auf der Bundesstraße 415 im Bereich der Einmündung zur B3. Der Lkw-Fahrer war von Lahr kommend in Richtung Autobahn unterwegs, als er auf einen vor ihm fahrenden Opel Corsa auffuhr. Der Opel kollidierte anschließend mit einem Ampelmast. In der Folge erfasste der Lastwagen zwei Fußgänger, die sich beim Überqueren des Fußgängerweges mitten auf der Fahrbahn befanden, und fuhr weiter in Richtung Autobahn.

Für eine 38-jährige Fußgängerin kam jede Hilfe zu spät. Der zweite Fußgänger, ein 37-jähriger Mann, verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen noch an der Unfallstelle. Die beiden Insassen des Opel wurden verletzt und mit Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Personen, die sich im Bereich des Fußgängerüberwegs aufhielten, wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht verletzt.

Vor Ort vernommene Zeugen gaben übereinstimmend an, dass die Lichtzeichenanlage für den in Richtung Autobahn fahrenden Verkehr auf Rot geschaltet war. Der flüchtige Fahrer konnte durch eine groß angelegte Fahndung mit Einsatzkräften umliegender Reviere und einem Polizeihubschrauber kurz nach 16 Uhr ermittelt und angetroffen werden. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg gab ein Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion in Auftrag. Ob die Unfallursache einen medizinischen Grund hatte und warum der Lastwagenfahrer nach dem Zusammenstoß nicht angehalten hatte, ist Gegenstand der verkehrspolizeilichen Ermittlungen des Verkehrsdienstes Offenburg. Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Betäubungsmittel zum Unfallzeitpunkt lagen nicht vor.

Der Zeugenaufruf nach einem gesuchten E-Scooter-Fahrer war erfolgreich. Ein junger Mann meldete sich am späten Abend bei der Polizei und machte Angaben zum Sachverhalt. Zusätzlich meldeten sich die Eltern eines Jungen, der sich ebenfalls auf dem Fußgängerüberweg befand. Die Sperrung der Bundesstraße wurde nach Abschluss der Unfallaufnahme gegen 21.30 Uhr wieder aufgehoben.