Ein Hundebesitzer hat am Mittwochmorgen am Ahrbeekweg in Salzgitter einen Tierwelpen aus einem Graben gerettet, den er zunächst für einen Hundewelpen hielt. Erst nach der Aufnahme des Tieres stellte sich heraus, dass es sich um einen jungen Fuchs handelte.
Der aufmerksame Finder alarmierte daraufhin die Polizei Gebhardshagen um 10 Uhr und übergab den Welpen den Beamten. Der offensichtlich gesunde Fuchswelpe wurde anschließend an eine Wildtierhilfe weitergeleitet und konnte so gerettet werden.
Die Polizei nutzte den Vorfall für einen dringenden Appell an alle Hundebesitzer: Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde zum Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit angeleint werden. Diese Regelung gilt in Wäldern, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern.
Für den Fall, dass Hundebesitzer oder Fußgänger Jungtiere in der Natur entdecken, gab die Polizei klare Verhaltensregeln heraus: Die Tiere sollten niemals berührt werden, da sie dann den menschlichen Geruch annehmen und möglicherweise von den Elterntieren nicht mehr angenommen werden. Jungtiere werden in der Natur auch über längere Zeit von ihren Eltern allein gelassen – dies ist ein normales naturbedingtes Verhalten und die Tiere befinden sich dabei nicht in einer bedrohlichen Situation.
Die Beamten bitten daher darum, das natürliche Aufzuchtverhalten zu respektieren. Weitere Informationen können bei den örtlichen Jägerschaften eingeholt werden.