Parlamentswahl in Ungarn: Oppositionsführer Magyar spricht von „historischem Tag“

via dts Nachrichtenagentur

Nach der Schließung der Wahllokale bei der Parlamentswahl in Ungarn hat sich Péter Magyar, Vorsitzender der Oppositionspartei Tisza, optimistisch zur Wahl geäußert. Dies sei ein „historischer Tag“, sagte der Herausforderer des bisherigen Regierungschefs Viktor Orbán am Sonntagabend. Er sei „optimistisch, aber vorsichtig“.

Magyar, den Umfragen der letzten Tage vor der Wahl vorne sehen, wies Behauptungen der bisherigen Regierungspartei Fidesz als „Wahnvorstellung“ zurück. Er bat alle Wähler, friedlich und geduldig zu bleiben. Erste Teilergebnisse der Wahl werden im Laufe des Abends erwartet. Nachwahlbefragungen, wie sie in Deutschland üblich sind, gibt es in Ungarn nicht.

Eine Umfrage des 21 Research Centers für Telex, die vom 8. bis 11. April erstellt und nach Schließung der Wahllokale veröffentlicht wurde, sieht Tisza deutlich vorne. Die Partei von Péter Magyar könnte demnach mit 132 der 199 Sitze in der Nationalversammlung rechnen. Damit würde die Partei knapp eine Zweidrittelmehrheit erreichen, die zur Änderung der Verfassung nötig wäre. Bislang war Tisza nicht im Parlament vertreten.

Orbáns Partei Fidesz, die gemeinsam mit dem Regierungspartner KDNP bei der letzten Wahl 135 Sitze gewonnen hatte, würde deutlich verlieren und käme nunmehr auf 61 Abgeordnete. Mi Hazánk Mozgalom käme auf 5 Sitze, Nemzetiségi képviselő wäre mit einem Abgeordneten vertreten. Die Parteien Demokratikus Koalíció und Magyar Szocialista Párt müssen um den Einzug ins Parlament bangen.

Eine weitere Umfrage des Instituts Median, die in den fünf Tagen vor der Wahl durchgeführt wurde, sieht Tisza ebenfalls klar vorne. Demnach kann die Partei mit 55,5 Prozent der Listenstimmen rechnen, Fidesz mit 37,9 Prozent.

Ein verlässlicher Trend darüber, wer am Ende die Wahl gewinnt, ist wahrscheinlich erst Stunden nach Schließung der Wahllokale zu erkennen. Ein Grund dafür ist das von Orbán ab 2011 geänderte Wahlsystem. 106 der 199 Mandate werden über die Erststimmen in Einerwahlkreisen mit einfacher Mehrheit vergeben. Für die übrigen 93 Mandate werden neben den Listenstimmen auch all die Stimmen berücksichtigt, die die unterlegenen Direktkandidaten erhalten haben, sowie all die Stimmen, um die die Wahlkreisgewinner vor den jeweils Zweitplatzierten liegen.