Bühl: Zechpreller mit illegalem Waffenbesitz festgenommen – Haftbefehl vollstreckt

(Symbolbild)

In Bühl hat die Polizei am Sonntagabend einen 53-jährigen Mann festgenommen, der nach dem Verzehr eines Zwei-Gang-Menüs mit Getränk die Rechnung in einem Restaurant in der Bühlertalstraße nicht bezahlt hatte. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten illegale Waffen in seinem Besitz.

Ein Mitarbeiter des Restaurants verfolgte den polizeibekannten Zechpreller bis zum Stadtpark und brachte ihn zurück zum Lokal. Die alarmierte Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Bühl durchsuchte daraufhin den mitgeführten Rucksack des Mannes und fand neben anderen Gegenständen einen Schreckschuss-Revolver und einen Teleskopschlagstock. Da der 53-Jährige nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins ist, beging er einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Kontrolle offenbarte weitere Probleme: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen wegen Betrugs vor, weshalb er vorläufig festgenommen wurde. Zusätzlich steht er nach polizeilichen Ermittlungen im dringenden Tatverdacht, zwischen Dienstagmorgen und Sonntagnachmittag einen Wohnungseinbruchsdiebstahl in Ottenhöfen versucht zu haben.

Aufgrund des bestehenden Haftbefehls verbrachte der Tatverdächtige eine Nacht in polizeilichem Gewahrsam. Am Montag wird er einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Baden-Baden vorgeführt.