Die Bundespolizei Ludwigsdorf hat am vergangenen Wochenende bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen zu Polen 29 unerlaubte Einreisen festgestellt. Zusätzlich erzielten die Beamten 30 Fahndungstreffer, darunter vier Haftbefehle.
Bereits am Freitag kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Autobahn A4 einen türkischen Staatsangehörigen, der sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel auswies. Die Überprüfung ergab jedoch, dass das Dokument von den litauischen Behörden widerrufen und zur Einziehung ausgeschrieben worden war. Da der Mann keine weiteren Dokumente für einen legalen Aufenthalt in Deutschland vorlegen konnte, erhielt er eine Anzeige und wurde nach Polen zurückgewiesen.
Am selben Tag scheiterte auch ein tadschikischer Staatsangehöriger, der als Beifahrer in einem polnischen Lastwagen unterwegs war. Er konnte nur einen noch nicht beschiedenen Antrag auf eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Polen vorzeigen, was kein Einreiserecht nach Deutschland begründete. Auch er wurde angezeigt und nach Polen zurückgeschickt.
Am Samstag stellten die Bundespolizisten elf ukrainische Staatsangehörige fest, die alle die zulässige visafreie Zeit von 90 Tagen im Schengen-Raum bereits überschritten hatten. Sie verfügten lediglich über nationale Aufenthaltsrechte hauptsächlich für Polen. Gegen alle elf Personen leiteten die Beamten Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein und wiesen sie nach Polen zurück.
Am Sonntag kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Autobahn einen bengalischen Staatsangehörigen in Begleitung eines Litauers. Obwohl er einen gültigen litauischen Aufenthaltstitel besaß, gab er offen an, in Deutschland für eine litauische Firma arbeiten zu wollen. Da er die hierfür erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnte, untersagten die Beamten die Einreise zur Verhinderung einer illegalen Erwerbstätigkeit.
Parallel zu den Einreisekontrollen registrierten die Beamten 30 Treffer in den polizeilichen Fahndungssystemen. Dabei handelte es sich vielfach um Suchanfragen zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für laufende Strafverfahren. Unter den Fahndungstreffern befanden sich vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Hagen, Hannover, Dresden und Görlitz wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz und Diebstahl mit einer Gesamtsumme von 5.735 Euro. Von den vier polnischen Staatsangehörigen konnten nur zwei ihre Geldstrafe bezahlen und weiterreisen. Die beiden anderen Polen wurden wegen fehlender Mittel in die nächste Justizvollzugsanstalt zur Vollstreckung der Strafe eingeliefert.