Bei einer Grenzkontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze hat die Bundespolizei am Sonntag einen 36-jährigen Deutschen festgenommen, gegen den drei Haftbefehle vorlagen. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die Festnahme erfolgte am Sonntagmorgen gegen 5:00 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Der Deutsche wurde als Insasse eines Fernreisebusses in der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland überprüft.
Die Personalienüberprüfung ergab, dass gegen den 36-Jährigen gleich drei Haftbefehle der Justiz vorlagen. Im ersten Fall wird ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Da er trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt der Hauptverhandlung ferngeblieben war, hatte das Gericht Untersuchungshaft angeordnet und einen entsprechenden Haftbefehl erlassen.
Der zweite Haftbefehl bezog sich auf eine Betrugsverurteilung. Der Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat verurteilt worden, die durch die Zahlung einer Geldstrafe von 1.800 Euro hätte abgewendet werden können. Diese Summe konnte er jedoch nicht begleichen.
Zusätzlich bestand ein dritter Haftbefehl aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, wonach der 36-Jährige weitere vier Tage Haft zu verbüßen hatte.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.