Am Flughafen Stuttgart haben Bundespolizisten bei einer Einreisekontrolle zwei kosovarische Staatsangehörige im Alter von 37 und 53 Jahren wegen gefälschter Dokumente zurückgewiesen. Die Männer waren am 13. April 2026 mit einem Flug aus Pristina angereist.
Die beiden Kosovaren legten bei der grenzpolizeilichen Kontrolle gültige Reisepässe vor und gaben an, einen Freund in Deutschland besuchen zu wollen – für die Dauer von sieben Tagen. Als Nachweis für ihre geplante Rückreise zeigten sie Bustickets für eine Verbindung von Stuttgart nach Pristina vor.
Bei der Überprüfung der vorgelegten Unterlagen entdeckten die Beamten jedoch, dass weder die angegebene Busverbindung noch das genannte Busunternehmen tatsächlich existieren. Dadurch erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei den Bustickets um Fälschungen handelt, die zur Täuschung über die tatsächliche Rückreiseabsicht vorgelegt wurden.
Die Bundespolizei leitete gegen beide Männer Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Gleichzeitig verweigerte sie beiden die Einreise nach Deutschland, da der Reisezweck sowie die Sicherstellung der Rückreise nicht glaubhaft dargelegt werden konnten. Noch am selben Tag wurden die beiden Kosovaren nach Pristina zurückgeflogen.