Die Polizei hat in Schleswig-Holstein eine Person in Gewahrsam genommen. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen einer laufenden Prüfung.
Zu den näheren Umständen der Gewahrsamnahme machten die Beamten keine Angaben. Weder Hintergrund noch Anlass oder der genaue Zeitpunkt wurden von der Polizei veröffentlicht. Auch die Identität der betroffenen Person blieb unbekannt.
Die zuständige Behörde führt ihre Ermittlungen fort. Solange die Prüfung andauert, will die Polizei keine weiteren Einzelheiten zu dem Vorfall bekannt geben.