18-jähriger Telefonbetrüger nach falscher Polizeianrufe-Masche in Reutlingen festgenommen

(Symbolbild)

Nach einem versuchten Telefonbetrug mit der falschen Polizeibeamten-Masche haben Ermittler in Reutlingen einen 18-jährigen Tatverdächtigen festgenommen. Der Heranwachsende befindet sich bereits in Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des bandenmäßigen Betrugs.

Die Betrugsmasche begann bereits am Dienstagvormittag (24. März 2026), als mehrere mutmaßliche Bandenmitglieder einen Reutlinger Senior anriefen und sich als Polizeibeamte ausgaben. Die Anrufer erzählten dem Mann die frei erfundene Geschichte, dass es in seiner Nachbarschaft zu Einbruchsversuchen gekommen sei. Anschließend forderten sie den Senior auf, seine Wertgegenstände zum angeblichen Schutz vor den Einbrechern an die Polizei zu übergeben.

Der in Angst um sein Hab und Gut versetzte Geschädigte schenkte den Tätern Glauben und übergab noch am Nachmittag an einen Komplizen der Anrufer Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Euro. Nach dieser ersten erfolgreichen Tat nahmen die Kriminellen erneut Kontakt zu dem Senior auf und forderten die Übergabe von Gold in ebenfalls fünfstelligem Wert.

Ein Angehöriger des Geschädigten erkannte jedoch den Betrug und informierte die Polizei. Mit Unterstützung von Beamten der Kriminalpolizeidirektion Esslingen ging der Senior zum Schein auf die Forderungen der Anrufer ein und stellte eine Übergabe des Goldes in Aussicht. In der Hoffnung auf entsprechende Beute begab sich am Donnerstagnachmittag (26. März 2026) der 18-jährige Abholer des Goldes zur Wohnadresse des Seniors, wo ihn die Einsatzkräfte vorläufig festnahmen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen führten die Behörden den deutsch-libanesischen Staatsangehörigen am Freitagmittag (27. März 2026) dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vor. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermittelt weiter zu den Mittätern und Hintermännern sowie zum Verbleib der bereits übergebenen Wertgegenstände.