Ein 15-jähriger Jugendlicher hat sich am Freitag bei einem E-Scooter-Unfall in Remscheid schwere Kopfverletzungen zugezogen. Der Teenager prallte gegen 13:35 Uhr auf der Trasse des Werkzeugs in Höhe der Straße Am Bruch gegen den Mast eines Schildes.
Die Verankerung des Mastes brach durch die Wucht des Aufpralls heraus. Der Rettungsdienst brachte den schwer verletzten Jungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen könnte der 15-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem nicht regelkonformen E-Scooter unterwegs gewesen sein.
Die Polizei nutzt den Anlass, um erneut auf wichtige Sicherheitsregeln für E-Scooter hinzuweisen: Für die Elektroroller gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autos. Fahrer sollten vor der ersten Fahrt das Anfahren, Bremsen und das Halten der Balance an verkehrsarmen Orten üben. Ein Helm kann bei Unfällen vor schweren Folgen schützen und Leben retten.
Zudem dürfen E-Scooter nur von einer Person genutzt werden, wobei das Mindestalter 14 Jahre beträgt. Die Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht und benötigen eine Betriebserlaubnis. Der Gehweg ist für E-Scooter tabu – sie müssen auf Radwegen oder bei deren Fehlen auf der Fahrbahn fahren. Wie beim Autofahren ist auch die Handynutzung während der Fahrt verboten. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird.