Duisburg: 49-Jähriger nach Nötigung mit Baseballschläger festgenommen – Widerstand gegen Polizei

(Symbolbild)

Ein 49-jähriger Mann aus Duisburg ist am Samstagabend nach einer Verkehrsnötigung in Krefeld von der Polizei gestellt worden. Der Tatverdächtige soll am 28. März einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt und mit einem Baseballschläger bedroht haben.

Die Ermittlungen führten die Beamten zu dem Duisburger Fahrzeughalter. Gegen 23:20 Uhr suchten Einsatzkräfte der Polizei Duisburg die Halteranschrift im Stadtteil Wanheimerort auf. Der gesuchte Mercedes war dort zunächst nicht zu finden. Auf einem nahegelegenen Parkplatz eines Discounters an der Eschenstraße entdeckten die Polizisten schließlich das Fahrzeug mit laufendem Motor.

Auf dem Fahrersitz saß ein Mann, der der vorliegenden Personenbeschreibung entsprach. Als dieser die Einsatzkräfte bemerkte, fuhr er zur nahegelegenen Halteranschrift, stellte das Fahrzeug ab und flüchtete in einen Garten.

Die Beamten forderten den 49-Jährigen unter Androhung des Distanzelektroimpulsgeräts auf, sein Versteck zu verlassen. Dabei näherte er sich den Einsatzkräften mit einem scherenartigen Gegenstand. Unter Vorhalt der Dienstwaffe konnte der Mann schließlich dazu gebracht werden, den Gegenstand fallen zu lassen und sich zu Boden zu begeben.

Bei der anschließenden Durchsuchung verhielt sich der Duisburger aggressiv und versuchte unter anderem, mit dem Ellenbogen nach den Beamten zu schlagen. Die Polizisten brachten ihn daraufhin zu Boden und fixierten ihn. Der Mann gab an, sich an der Hand verletzt zu haben, wollte jedoch eigenständig einen Arzt aufsuchen.

Der Tatverdächtige bestritt die ihm vorgeworfene Nötigung in Krefeld. Bei dem im Fahrzeug gefundenen Baseballschläger handelte es sich nicht um einen echten Schläger, sondern um einen Spielzeuggegenstand. Der 49-Jährige wurde zur weiteren Sachverhaltsklärung zur Polizeiwache Duisburg-Buchholz gebracht.

Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr.