Bei verstärkten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen hat die Bundespolizei Dresden am Samstag, den 28. März 2026, drei per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Alle drei Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung ihrer Strafen in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Am frühen Samstagmorgen gegen 03:40 Uhr kontrollierten Beamte im Hauptbahnhof Dresden einen 43-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie zwei Ausschreibungen zur Festnahme fest. Die Ausländerbehörde Passau hatte ein Ersuchen zur Aufenthaltsbeendigung gestellt, da gegen den Mann seit seiner Abschiebung im Jahr 2024 ein bis 2029 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Zusätzlich suchte ihn die Staatsanwaltschaft Dresden mittels Vollstreckungshaftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Er musste eine Restfreiheitsstrafe von 237 Tagen antreten.
Gegen 19:00 Uhr am selben Tag kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich des Hauptbahnhofs einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Überprüfung ergab zwei Haftbefehle: Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte ihn wegen Computerbetrugs mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, das Amtsgericht Meißen hatte einen Sitzungshaftbefehl wegen mehrfachen Betrugs sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Nach der Feststellung der Hafttauglichkeit durch einen herbeigerufenen Arzt erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Die richterliche Vorführung ist für den 30. März 20206 anberaumt.
Gegen 23:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Railjet 170 auf der Strecke von Prag nach Dresden eine dreiköpfige Personengruppe. Dabei identifizierten sie einen 34-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, gegen den zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlagen. Die Ausschreibungen resultierten aus rechtskräftigen Verurteilungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Der Mann muss eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 867 Tagen – knapp zweieinhalb Jahre – verbüßen.
Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 34-Jährigen ein wirksames Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht. Neben der Vollstreckung der bestehenden Haftbefehle leiteten die Beamten ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er zur Verbüßung seiner mehrjährigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.