Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen scharf kritisiert. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Dienstag.
Die deutsche Regierung begründet ihre Kritik mit zwei wesentlichen Punkten: Zum einen sei die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. „Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen“, erklärte Kornelius.
Das neue israelische Gesetz ermöglicht es zivilen Gerichten, Personen, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt werden, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Der Gesetzentwurf betrifft de facto nur Palästinenser. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.