Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende bei einem Schwerpunkteinsatz an den Bahnhöfen Düsseldorf und Duisburg insgesamt 20 Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände festgestellt. Zusätzlich wurden zehn Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten eingeleitet.
Bei den verstärkten polizeilichen Kontrollen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität stellten die Beamtinnen und Beamten verschiedene gefährliche Gegenstände sicher. Dazu gehörten sieben Messer, acht Pfeffersprays, eine Schreckschusswaffe, ein Schlagring, ein Schlagstock, eine Machete sowie ein pyrotechnischer Gegenstand.
Ein besonderer Vorfall ereignete sich am 28. März 2026 gegen 17.00 Uhr im Duisburger Hauptbahnhof. Kräfte der Bundespolizei und der Landespolizei kontrollierten bei einer gemeinsamen Streife im Bereich der U-Bahnstation einen 15-jährigen Deutschen, der eine Machete in seinem Rucksack mitführte. Der Jugendliche machte zu seinem Motiv keine Angaben. Seine Erziehungsberechtigten wurden über den Vorfall informiert. Der junge Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Bundespolizei zieht eine positive Bilanz des Einsatzes. Die durchgeführten Maßnahmen unterstreichen nach Angaben der Behörde die Notwendigkeit solcher Einsätze zum Schutz der Bevölkerung und zur Gewährleistung der Sicherheit im Bahnbereich.