Polizei Ahlen stoppt manipulierte E-Scooter – 18-Jährige ohne Führerschein und Siebenjähriger ohne Versicherung erwischt

(Symbolbild)

Bei Kontrollen in Ahlen haben Polizisten am Dienstag zwei schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. Die Beamten stoppten dabei sowohl einen technisch manipulierten Roller als auch ein unversichertes Fahrzeug, das von einem minderjährigen Kind gefahren wurde.

Am Dienstagnachmittag gegen 14.35 Uhr fiel den Einsatzkräften eine 18-jährige Ahlenerin auf der Alleestraße auf, die mit ihrem E-Scooter deutlich schneller als erlaubt unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Polizisten, dass das Fahrzeug technisch verändert worden war. Aufgrund dieser Manipulation besaß die junge Frau keinen gültigen Führerschein für das nun leistungsstärkere Gefährt.

Wenige Stunden später, gegen 17.20 Uhr, stellten die Beamten auf der Hellstraße einen weiteren Verstoß fest: Hier war ein Siebenjähriger mit einem unversicherten E-Scooter unterwegs.

Angesichts der offenbar bestehenden Unklarheiten über die korrekte Nutzung von E-Scootern informierte die Polizei Warendorf erneut über die wichtigsten Regeln: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Motorantrieb und dürfen nur auf Radwegen oder bei deren Fehlen auf der Fahrbahn gefahren werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde.

Für die Nutzung sind eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette nach Paragraf 29a der Fahrzeugverordnung erforderlich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Roller müssen mit zwei unabhängig wirkenden Bremsen, einer helltönenden Klingel und einer Beleuchtungseinrichtung ausgestattet sein.

Wichtige Einschränkungen betreffen die Personenbeförderung – E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, Anhängerbetrieb ist nicht erlaubt. Beim Abbiegen müssen Handzeichen gegeben werden, sofern kein Fahrrichtungsgeber vorhanden ist. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Bei Verstößen drohen Bußgelder nach der Straßenverkehrsordnung und dem Paragrafen 14 der Elektrokleinstfahrzeugverordnung. Die Nutzung des Handys während der Fahrt kostet 100 Euro plus Gebühren. Für Alkohol, Drogen und Medikamente gelten dieselben Grenzwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen.

Besonders warnt die Polizei vor technischen Manipulationen zur Leistungs- oder Geschwindigkeitssteigerung. Diese haben straf-, zulassungs-, fahrerlaubnis- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Obwohl nicht vorgeschrieben, empfehlen die Beamten dringend das Tragen eines Helms.