Die Bundespolizei hat bei einer Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf einen Fall von Visaerschleichung aufgedeckt. Ein 49-jähriger kasachischer Staatsangehöriger war gegen 2 Uhr in der vergangenen Nacht auf der Autobahn 4 kontrolliert worden.
Der Mann legte bei der Kontrolle seinen Reisepass sowie ein bulgarisches Kurzzeitvisum zu touristischen Zwecken vor. Bei der Befragung gab er an, für einige Tage seine Familie in Ginsheim-Gustavsburg in Hessen besuchen zu wollen. Dieser Reisezweck wäre grundsätzlich mit dem vorgelegten Visum vereinbar gewesen.
Die Bundespolizisten wurden jedoch misstrauisch, weil für ein bulgarisches Kurzzeitvisum bei der Beantragung Aufenthaltsgründe mit Bezug zu Bulgarien vorliegen müssen. Daher zweifelten die Beamten an der Plausibilität des ausgestellten Visums.
Bei einer eingehenderen Befragung erhärtete sich der Verdacht der Visaerschleichung. Es stellte sich heraus, dass bei der Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht worden waren. Der Betroffene selbst war offenbar nicht an der Antragstellung beteiligt.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Visaerschleichung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen soll dem Mann die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen werden.