Gerstetten: Nicht angezogene Handbremse verursacht 50.000 Euro Schaden

(Symbolbild)

In Gerstetten hat am Dienstag eine nicht ordnungsgemäß angezogene Handbremse zu einem spektakulären Unfall mit 50.000 Euro Sachschaden geführt. Eine Autofahrerin parkte gegen 10.45 Uhr ihren VW in der Brühlstraße und stieg aus, um jemandem den Weg zu erklären.

Dabei versäumte sie es offenbar, die Handbremse ihres Fahrzeugs richtig anzuziehen. Der VW rollte daraufhin das Gefälle hinunter und steuerte führerlos über die Marktstraße sowie einen gesperrten Fußgängerweg bis in einen Vorgarten. Dort krachte das Auto heftig gegen eine Hauswand und kam zum Stehen. Durch den Aufprall lösten die Airbags im Fahrzeug aus.

Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Die Beamten schätzen den entstandenen Sachschaden auf dem betroffenen Grundstück auf etwa 30.000 Euro, den Schaden am VW auf rund 20.000 Euro. Das beschädigte Fahrzeug musste abgeschleppt werden.

Das Polizeipräsidium Ulm weist darauf hin, dass Fahrzeughalter ihr Auto laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern müssen. Bei Schäden durch vergessenes Anziehen der Handbremse bei Gefälle werden die Kosten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Feststellbremsen müssen nach Paragraph 41 Absatz 5 der Straßenverkehrszulassungsordnung mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein.