Ein 28-jähriger Syrer ist am Mittwochnachmittag von der Bundespolizei am Hauptbahnhof Oldenburg festgenommen worden. Der Mann muss für knapp einen Monat ins Gefängnis, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Die Festnahme erfolgte gegen 14:45 Uhr am Gleis 1 des Oldenburger Hauptbahnhofs. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den augenscheinlich alkoholisierten Mann. Bei der Überprüfung seiner Personaldaten im Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft den 28-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben hatte.
Der Grund für die Ausschreibung war ein Diebstahldelikt, für das der Syrer gerichtlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von knapp einem Monat verurteilt worden war. Da er zuvor untergetaucht war, hatte die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erlassen. Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 750 Euro hätte den Gefängnisaufenthalt noch abwenden können.
Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten außerdem fest, dass der Mann nicht über die notwendigen Dokumente zum Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt. Deshalb erwartet ihn nun eine weitere Strafanzeige.
Da der Verhaftete den haftbefreienden Betrag von 750 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen übernimmt die zuständige Ausländerbehörde.