Ansbacher Polizei warnt vor neuen Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen – Verkäufer im Visier

(Symbolbild)

Die Ansbacher Kriminalpolizei schlägt Alarm: Betrüger haben ihre Strategie geändert und nehmen nun verstärkt Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen ins Visier. Das Kommissariat für Cybercrime-Ermittlungen hat in letzter Zeit mehrfach betrügerische Vorfälle auf verschiedenen Kleinanzeigenportalen festgestellt.

Während bisher oft die Käufer Opfer von Betrügern waren, richten die Täter ihr Augenmerk derzeit auf die Verkäufer. Während des scheinbar harmlosen, oft routinemäßigen Bezahlvorgangs werden Nutzer plötzlich mit Links konfrontiert, die auf den ersten Blick vertrauenswürdig wirken. Dabei handelt es sich jedoch um sogenannte Phishing-Links – täuschend echt gestaltete Internetseiten, auf denen Betrüger versuchen, sensible Daten wie Kreditkarteninformationen oder sogar Zugangsdaten zum Online-Banking der Verkäufer zu erlangen.

Die Betrugsmaschen der Täter sind äußerst geschickt getarnt. Oft wird Druck ausgeübt, Dringlichkeit suggeriert oder eine sichere Abwicklung durch angebliche Zahlungsdienste vorgetäuscht. Nachdem eine übliche Zahlungsmethode vermeintlich nicht funktioniert hat, wird der Verkäufer darüber getäuscht, dass der Artikel über die Funktion „Sicher bezahlen“ erworben wurde. Das Betrugsopfer erhält eine E-Mail, die augenscheinlich vom Portal stammt, mit dem Hinweis, dass der Käufer den Artikel bezahlt hat. Über einen Link wird der Verkäufer aufgefordert, das bezahlte Geld „abzuholen“. Damit beginnt das Phishing nach Bankdaten oder Kreditkarteninformationen und die Opfer werden um ihr Geld betrogen.

Das zuständige Fachkommissariat der Ansbacher Kriminalpolizei warnt eindringlich und gibt umfassende Präventionstipps: Verkäufer sollten ausschließlich Bezahlmethoden verwenden, mit denen sie vertraut sind und deren Funktionsweise sie kennen. Als Verkäufer geben sie die Bezahlmethode vor, nicht der Käufer. Bei unerwarteten Weiterleitungen auf externe Internetseiten sollte der Bezahlvorgang unverzüglich abgebrochen werden.

Besonders wichtig: Verkäufer sollten niemals ihre Kreditkartendaten angeben, wenn sie eigentlich Geld empfangen sollen. Kein vertrauenswürdiges Unternehmen sendet einen Link zu und fordert anschließend auf, sich mit Zugangsdaten in das Online-Banking oder sonstige Accounts einzuloggen. Online-Banking-Zugangsdaten, TANs und Passwörter sollten niemals telefonisch weitergegeben werden. Wer danach fragt, ist mit Sicherheit ein Betrüger.

Bei Online-Banking-Freigaben sollten Nutzer auf dem Handy anhand des Freigabebildschirms prüfen, was genau sie freigeben und ob es sich tatsächlich um das handelt, was sie freigeben wollen. Ausweisfotos sollten niemals online übermittelt werden, wenn das Gegenüber danach fragt, um vermeintlich Vertrauen zu erlangen. Es handelt sich um persönliche Daten, mit denen Täter auch betrügerische Handlungen ausführen können. Fremden Personen sollte kein Fernzugriff auf den PC gestattet werden.

Opfer eines solchen Betrugs oder Personen mit entsprechendem Verdacht können sich jederzeit an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Weitere Informationen und Verhaltenstipps zum Thema Phishing finden sich auf der Website www.polizei-beratung.de.