Die rechtsmedizinische Untersuchung eines Fötus im Bereich der Polizeiinspektion Harburg hat keine Hinweise auf Fremdverschulden oder strafbare Handlungen ergeben. Die Staatsanwaltschaft und Polizei werden daher keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Die durchgeführte Untersuchung brachte keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat zutage. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei sehen nach der rechtsmedizinischen Begutachtung keinen Anlass für weitere Ermittlungen.
Die Polizeiinspektion Harburg bittet aus Pietätsgründen darum, von weiteren Rückfragen zu dem Fall abzusehen.