ICE-Anschlag: 20-Jähriger zündet Sprengstoffvorrichtungen in Zug – Haftbefehl wegen versuchten Mordes

(Symbolbild)

Ein 20-jähriger Mann hat am Donnerstag (2. April 2026) gegen 21:00 Uhr in einem ICE von Aachen nach Frankfurt am Main zwei Sprengvorrichtungen gezündet. Der Ermittlungsrichter in Aachen hat nun Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen.

Der Staatsschutz der Bonner Polizei führt die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beim zuständigen Ermittlungsrichter in Aachen einen Haftbefehl beantragt, dem dieser antragsgemäß stattgab.

Der Haftbefehl erging wegen des Verdachts des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Der 20-Jährige wurde daraufhin einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.

Die Motivlage des Beschuldigten steht im Mittelpunkt der weiteren Ermittlungen. Eine politische Motivation kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Gleichzeitig beziehen die Ermittler vorliegende Erkenntnisse auf eine psychische Erkrankung des 20-Jährigen in ihre Bewertung der Hintergründe der Tat mit ein.

Die Ermittlungen werden unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf – ZenTer NRW – geführt und dauern weiter an. Journalistische Fragen beantwortet die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf unter der Rufnummer 0211 9016-231.