Ein 57-jähriger Mann ist am Abend des 4. April 2026 in Suhl innerhalb einer Stunde zweimal unter Drogeneinfluss mit seinem E-Scooter erwischt worden. Bei der ersten Kontrolle in der Friedrich-König-Straße räumte er den Konsum von Cannabis und Methamphetamin ein.
Die Beamten ordneten eine Blutentnahme zur Beweissicherung an und untersagten dem Mann die Weiterfahrt, da er ansonsten weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen würde. Nach der Blutentnahme wurde der 57-Jährige aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Weniger als eine Stunde später trafen die Beamten den Mann erneut an – diesmal in der Würzburger Straße, wieder auf seinem E-Scooter. Es folgte eine weitere Blutentnahme, dieses Mal stellten die Polizisten auch den E-Scooter sicher.
Die Landespolizeiinspektion Suhl weist darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten – genau wie Personenkraftwagen. Daher gilt auch bei ihrer Nutzung eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille, außerdem dürfen keine weiteren berauschenden Mittel konsumiert werden.