Polnische Grenzkontrollen: Sieben Personen an BAB4 die Einreise verweigert

Symbolbild Bundespolizei

Polnische Behörden haben am Osterwochenende sieben Personen die Einreise verweigert und sie nach Deutschland zurückgewiesen. Die verschärften Grenzkontrollen führten zu erheblichen Verkehrsstaus auf der Autobahn A4 und im Stadtgebiet von Görlitz.

Unter den zurückgewiesenen Personen befanden sich sechs ukrainische sowie ein nigerianischer Staatsangehöriger. Die ukrainischen Staatsangehörigen hielten sich bereits seit längerer Zeit in Deutschland auf und durften daher eine Reisefreiheit im Rahmen des Schengener Abkommens nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie verfügten nur über nationale Aufenthaltsrechte für Deutschland, weshalb ihnen die Einreise nach Polen untersagt wurde.

In einem Fall war jedoch nie eine Anmeldung in Deutschland erfolgt. Die Bundespolizei leitete daher ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Alle betroffenen Personen wurden aufgefordert, sich bei ihren zuständigen Ausländerbehörden zu melden. In dem gesondert genannten Fall wurde die Ausländerbehörde Görlitz eingeschaltet.

Der nigerianische Staatsangehörige legte nach seiner Zurückweisung durch Polen am Samstag ein Visum zu touristischen Zwecken vor, das um wenige Tage überschritten war. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde noch im Beisein der Beamten ein Rückflug von Frankfurt nach Nigeria gebucht. Er wurde zur Ausreise aufgefordert und reiste wie angegeben aus.