Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle an deutsch-französischer Grenze

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat binnen zwei Tagen drei Haftbefehle an Grenzübergängen zwischen Deutschland und Frankreich vollstreckt. Dabei musste ein Rumäne eine Haftstrafe antreten, während zwei Franzosen einer Inhaftierung durch Zahlung der Geldstrafen entgingen.

Am 4. April 2026 kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der mit einem Fernreisebus aus Frankreich nach Deutschland gereist war. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten einen Haftbefehl wegen Diebstahls. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 25-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

Ebenfalls am 4. April 2026 nahmen Bundespolizisten am selben Grenzübergang einen 22-jährigen französischen Staatsangehörigen fest. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Er konnte jedoch die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bezahlen und entging dadurch einer Inhaftierung.

Bereits einen Tag zuvor, am 3. April 2026, hatte die Bundespolizei am Grenzübergang Nonnenweier einen 32-jährigen französischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch dieser Mann konnte die Geldstrafe begleichen und entging somit einer 13-tägigen Haftstrafe.