Bundespolizei Dresden vollstreckt binnen fünf Tagen fünf Haftbefehle

(Symbolbild)

Die Bundespolizeiinspektion Dresden hat zwischen dem 2. und 6. April 2026 bei verschiedenen Kontrollen fünf per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Vier der Beschuldigten mussten mangels Zahlungsfähigkeit Ersatzfreiheitsstrafen antreten.

Den Beginn machte am Donnerstag, 2. April 2026, in den frühen Morgenstunden die Festnahme eines 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen. Der Mann reiste in einem Zug von Prag nach Berlin, konnte sich aber nicht ausweisen. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn wegen Beleidigung eine offene Geldstrafe von 285 Euro beziehungsweise 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Da er den Betrag nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten in die JVA Dresden.

Am Karfreitag, 3. April 2026, nahmen die Bundespolizisten zwei weitere Männer fest. Ein 32-jähriger Deutscher war in einer Einkaufsfiliale im Hauptbahnhof mit dem Sicherheitsdienst in Streit geraten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihn wegen Erschleichens von Leistungen suchte. Die ausstehende Strafe betrug 600 Euro oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Auch er konnte nicht zahlen und wurde in die JVA überstellt.

Bei einer Zugkontrolle auf der Strecke Prag-Berlin entdeckten die Beamten am selben Tag einen 47-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Dieser Mann konnte die drohende Haft jedoch abwenden, indem er einen Teilbetrag der Strafe vor Ort beglich.

Am Samstagnachmittag, 4. April 2026, kontrollierten die Bundespolizisten im Dresdner Hauptbahnhof einen 49-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht entrichten konnte, brachten ihn die Beamten für eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Dresden.

Die letzte Festnahme erfolgte am Montagabend, 6. April 2026, am Bahnhof Dresden-Neustadt. Ein 50-jähriger Deutscher wurde überprüft, wobei sich ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen über eine Gesamtsumme von 2.450 Euro herausstellte. Der alkoholisierte Mann war nicht in der Lage zu zahlen und trat daraufhin eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.