Das Bundeskartellamt hat erste Ermittlungen wegen Verstößen gegen die neue Benzinpreis-Regel eingeleitet. Die Regelung erlaubt Tankstellenbetreibern nur noch einmal täglich um 12 Uhr eine Preiserhöhung für Benzin.
Bei den festgestellten Verstößen handelt es sich vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, erklärte ein Kartellamtssprecher gegenüber der „Bild“ (Mittwochausgabe). Die Behörde habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet und überwacht die Einhaltung der Regel „automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle“.
Verstöße werden „systematisch erfasst“ und an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet, so der Sprecher weiter. Bei den dokumentierten Fällen handele es sich vor allem um „Anpassungsschwierigkeiten technischer Art“. Viele der festgestellten Verstöße seien nur „sehr knapp“ an der erlaubten Zeit vorbeigegangen.
Das Bundeskartellamt hat zur Überwachung des neuen Preisgesetzes ein neues Team zusammengestellt, das die Preisentwicklung „mit hoher Priorität“ überprüft. „Ein bloßer Preisanstieg begründet noch keinen Kartellrechtsverstoß“, betonte der Sprecher. Entscheidend sei, ob sich Preise durch den Ölmarkt erklären lassen oder Wettbewerbsprobleme vorliegen.