Mehrere Gewaltdelikte an Münchner Bahnhöfen: Körperverletzungen und Haftbefehl vollstreckt

Symbolbild

An einem einzigen Tag musste die Bundespolizei München wegen mehrerer Gewaltdelikte an verschiedenen Bahnhöfen der bayerischen Landeshauptstadt ausrücken. Am Dienstag, den 7. April, ereigneten sich eine wechselseitige Körperverletzung am Hauptbahnhof, eine Körperverletzung am Bahnhof Pasing sowie die Vollstreckung eines Haftbefehls am Ostbahnhof.

Am Hauptbahnhof gerieten gegen 02:35 Uhr ein 28-jähriger Ungar ohne festen Wohnsitz und ein 19-jähriger Ukrainer mit Wohnsitz in München am S-Bahn-Mittelbahnsteig zunächst in einen verbalen Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte zu wechselseitigen körperlichen Angriffen. Der 28-Jährige setzte dabei eine Bierflasche als Schlagwerkzeug ein, was jedoch durch eine Abwehrhandlung verhindert werden konnte. Die Bundespolizisten trafen beide Beteiligte sowie mehrere Zeugen im Nahbereich an und brachten die Tatverdächtigen zur Anzeigenaufnahme auf die Dienststelle. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurden beide Männer auf freien Fuß belassen. Freiwillige Atemalkohltests ergaben Werte von 2,2 Promille beim Ungarn und 2,0 Promille beim Ukrainer.

Am Bahnhof München Pasing kam es gegen 07:30 Uhr zu einem weiteren Zwischenfall. Eine 36-jährige Deutsche mit Wohnsitz in Germering wollte in eine am Bahnsteig 5 stehende S3 einsteigen, obwohl sich die Türen bereits im Schließvorgang befanden. Ein 29-jähriger afghanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in München, der als Mitarbeiter der Bahnsteigaufsicht tätig ist, verhinderte dies. Daraufhin biss die Frau dem Mann in den Unterarm. Der Geschädigte erlitt eine sichtbare Bissspur, konnte seine Tätigkeit jedoch fortsetzen. Eine medizinische Behandlung war nicht erforderlich. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Beteiligte auf freien Fuß belassen.

Am Ostbahnhof München wurde gegen 20:00 Uhr ein 62-jähriger russischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz kontrolliert. Die Beamten stellten dabei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest. Der Mann war wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.854,50 Euro oder ersatzweise 59 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und an die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt erfolgte am Folgetag.