Bundespolizei vollstreckt über Ostern zahlreiche Haftbefehle im Grenzgebiet

Das Symbolbild darf im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Pressemitteilung und dem Zusatz "Symbolbild Bundespolizei" verwendet werden.

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat während des Osterwochenendes vom 3. bis 6. April bei umfangreichen Kontrollen mehrere Verstöße gegen Aufenthalts-, Waffen- und Betäubungsmittelgesetze festgestellt. Zudem vollstreckten die Beamten bestehende Haftbefehle und erzielten mehrere Fahndungstreffer.

Am Samstag, 4. April, überprüften Einsatzkräfte in Adelstetten einen 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Fahrgast in einem Uber-Fahrzeug unterwegs war. Der Fahrer hatte zuvor die Bundespolizei alarmiert, da ihm das Verhalten seines Fahrgastes ungewöhnlich erschien. Bei der Kontrolle konnte der Mann nur seinen türkischen Reisepass vorlegen. Ein Datenabgleich ergab, dass er bereits am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen worden war. Wegen Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts veranlassten die Beamten seine Rückführung vom Flughafen München in die Türkei, die noch am selben Tag um 19:30 Uhr erfolgte.

Ebenfalls am Samstag um 15:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Traunstein einen 23-jährigen Kolumbianer ohne Ausweispapiere. Der Datenabgleich ergab einen aktuellen Haftbefehl des Amtsgerichts Bamberg. Der Mann war im August 2024 wegen Diebstahls zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Da er noch eine Restfreiheitsstrafe von 184 Tagen zu verbüßen hatte, wurde er am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in einem grenzüberschreitenden Zug überprüften die Beamten am 4. April einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lagen sieben offene Aufenthaltsermittlungen sowie vier Haftbefehle vor. Zusätzlich konnte er keinen gültigen Fahrschein vorweisen, sodass der Verdacht des Erschleichens von Leistungen bestand. Die Haftbefehle waren wegen Diebstahlsdelikten erlassen worden, die Aufenthaltsermittlungen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Bedrohung. Am Folgetag wurde der Mann einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am Sonntag, 5. April, kontrollierten Einsatzkräfte an der Kontrollstelle auf der A8 einen 22-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, nach dem wegen eines Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung gefahndet wurde. Der Mann wurde einem Richter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, wo er auf den Beginn seines Verfahrens wartet.

Am Ostermontag, 6. April, überprüften Bundespolizisten am Bahnhof Traunstein einen 26-jährigen Deutschen. Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Potsdam und Berlin vor, beide wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei der Durchsuchung seines Geldbeutels fanden die Beamten einen totalgefälschten deutschen Führerschein, sodass zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung besteht. Da der Mann die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 29.376 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist für die Sicherheit in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf zuständig. Sie überwacht 21 Grenzübergänge bei einer Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometern sowie 72 Bahnhöfe und Haltepunkte. Die Inspektion verfügt über knapp 400 Mitarbeiter mit Standorten in Freilassing und beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.