62-Jähriger aus Landkreis Gifhorn verliert fünfstelligen Betrag durch PayPal-Betrug

(Symbolbild)

Ein 62-jähriger Mann aus dem Landkreis Gifhorn ist Ende März Opfer eines raffinierten PayPal-Betrugs geworden und hat dabei einen fünfstelligen Betrag verloren. Die Betrüger gaben sich als Mitarbeiter des Zahlungsdienstleisters aus und brachten ihr Opfer dazu, Ersparnisse auf Kryptobörsen zu überweisen.

Der Betrug begann mit einem Anruf auf das Mobiltelefon des Mannes. Eine automatisierte Bandansage teilte ihm mit, dass PayPal eine verdächtige Zahlung gestoppt habe. Ein angeblicher Mitarbeiter erklärte ihm anschließend, es habe einen unbefugten Zugriff auf das PayPal-Konto gegeben – angeblich über eine IP-Adresse aus Mexiko.

Die Täter behaupteten, durch die Verknüpfung des PayPal-Kontos mit dem Bankkonto bestehe nun auch Zugriff auf die dort befindlichen Gelder. Um das Geld zu „sichern“, forderten sie den 62-Jährigen auf, seine Ersparnisse schnellstmöglich auf Kryptobörsen zu überweisen. Zusätzlich sollte er eine App herunterladen, über die der angebliche Mitarbeiter ihn bei den weiteren Schritten unterstützen könne.

Über mehrere Tage hinweg kontaktierten die Betrüger ihr Opfer wiederholt und forderten es zu weiteren Transaktionen auf. Erst im Verlauf kamen dem Mann Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Über seine Hausbank konnten schließlich Teilbeträge zurückgebucht werden – in einem Fall mehr als 15.000 Euro. Am 8. April 2024 erstattete der Geschädigte Strafanzeige bei der Polizei.

Die Polizei erklärt die Masche: Während der Telefonate bauten die Täter gezielt Druck auf und versetzten den Geschädigten durch geschickte Gesprächsführung in eine Stresssituation. Durch das Erzeugen von Zeitdruck und Angst soll verhindert werden, dass die Betroffenen Rücksprache mit Dritten halten oder die Angaben überprüfen.

Die Beamten warnen vor dieser Betrugsmasche: Die Täter nutzen automatisierte Bandansagen in Kombination mit angeblichen Support-Mitarbeitern, um Vertrauen zu erwecken. Ziel ist es, die Opfer zur eigenständigen Durchführung von Überweisungen in schwer nachverfolgbare Bereiche wie Kryptowährungen zu bewegen. Einmal getätigte Transaktionen lassen sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen.

Die Polizei rät, bei unerwarteten Anrufen von vermeintlichen Bank- oder Zahlungsdienstleistern grundsätzlich misstrauisch zu sein und solche Gespräche umgehend zu beenden. Betroffene sollten den Anbieter ausschließlich über offizielle Rufnummern kontaktieren und keine sensiblen Daten preisgeben oder Transaktionen auf Aufforderung Dritter durchführen. Zudem wird dringend davon abgeraten, Programme oder Apps auf Anweisung unbekannter Personen zu installieren. Seriöse Unternehmen wie PayPal fordern ihre Kunden niemals telefonisch zur Durchführung von Überweisungen oder zur Installation von Software auf.