Ein 36-jähriger rumänischer Staatsangehöriger ist nach seiner Festnahme in der Schweiz an die deutschen Behörden überstellt worden. Am Donnerstagnachmittag, dem 9. April 2026, nahm die Bundespolizei den Mann am Autobahnübergang Weil am Rhein in Empfang und lieferte ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Gegen den Mann bestanden zwei Haftbefehle – sowohl ein nationaler als auch ein europaweiter. Ein Gericht hatte ihn vor zwei Jahren wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bereits vier Jahre zuvor war er wegen Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Da der Verurteilte nicht zum Strafantritt erschien und stattdessen untertauchte, leiteten die deutschen Justizbehörden eine europaweite Fahndung ein. Diese führte schließlich zu seiner Festnahme in der Schweiz, von wo aus die Schweizer Behörden die Überstellung an Deutschland veranlassten.