Die Polizei hat am Donnerstag, 9. April 2026, gegen 11:00 Uhr in der Beulwitzer Straße in Saalfeld zwei E-Scooter-Fahrer ohne gültigen Versicherungsschutz angetroffen. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt und Strafanzeigen erstattet.
Der erste Fall ereignete sich während einer routinemäßigen Kontrolle eines 28-jährigen E-Scooter-Fahrers, der den Beamten aufgefallen war, weil an seinem Elektroroller kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Während dieser Kontrolle fuhr ein weiterer 24-jähriger E-Scooter-Fahrer an den Polizisten vorbei – ebenfalls ohne gültiges Versicherungskennzeichen.
Bei der Überprüfung beider Fahrzeuge stellte sich heraus, dass für keines der Gefährte ein Versicherungsschutz bestand. Die Polizei untersagte beiden Fahrern die Weiterfahrt und fertigte entsprechende Strafanzeigen.
Die Polizei nutzt den Vorfall, um erneut darauf hinzuweisen, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und daher dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen. Sie müssen versichert sein, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Zusätzlich weist die Behörde darauf hin, dass zum 1. März 2026 der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen stattgefunden hat. Das grüne Kennzeichen aus dem Jahr 2025 musste durch ein schwarzes Kennzeichen für 2026 ersetzt werden. Die neuen Kennzeichen erhalten Fahrzeughalter über ihre Versicherung.