Ein 48-jähriger rumänischer Staatsangehöriger muss eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten, nachdem ihn Bundespolizisten am Donnerstagvormittag (9. April 2026) am Bahnhof Singen festgenommen haben. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor.
Bei der Kontrolle durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz stellte sich heraus, dass der Rumäne eine Geldstrafe nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover wegen Diebstahls vom August 2024 bisher nicht bezahlt hatte. Da er die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl.
Die Beamten brachten den 48-Jährigen anschließend in die Justizvollzugsanstalt Konstanz, wo er die 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.