2.800 Euro Zahlung bewahrt Reisenden vor Haft am Grenzübergang Rheinfelden

(Symbolbild)

Ein 33-jähriger polnischer Staatsangehöriger konnte am Donnerstagmittag (09.04.2026) durch die Zahlung einer Geldstrafe von 2.800 Euro seine drohende Inhaftierung vermeiden. Der Mann war den Einsatzkräften der Bundespolizei bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang Rheinfelden (Baden) ins Netz gegangen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 33-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war er zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil war bereits über einem Jahr alt.

Der Verurteilte hatte weder die verhängte Geldstrafe bezahlt noch die vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, weshalb die Justizbehörde einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Da der Mann die geforderte Geldsumme jedoch aufbringen konnte, ersparte er sich eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.