Ein 34-jähriger tunesischer Mann ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft genommen worden. Das Amtsgericht Mannheim erließ einen Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in insgesamt sechs Fällen.
Zwischen dem 3. Februar 2026 und dem 9. April 2026 verkaufte der Tatverdächtige nach Ermittlungen in mindestens sechs Fällen in der Mannheimer Innenstadt Kokain an unterschiedliche Personen. In einem Fall verkaufte er zusätzlich Cannabis in unterschiedlichen Mengen. Die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führte umfassende Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim durch, die zur Beweiserhebung, Identifizierung und Lokalisierung des Verdächtigen führten.
Am 9. April 2026 nahmen Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Mannheim sowie des Polizeipräsidiums Einsatz den 34-Jährigen fest. Bei der Festnahme fanden die Beamten knapp 30 Gramm Kokain sowie etwa 8 Gramm Marihuana in vorportionierten Plomben und Ziptütchen, die dem Tatverdächtigen zugeordnet wurden. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei über 400 Gramm Marihuana, ein Gramm Kokain sowie Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe sicher.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die sichergestellten Betäubungsmittel dem gewinnbringenden Weiterverkauf dienen sollten und das beschlagnahmte Bargeld aus vergangenen Drogenverkäufen stammt. Am 10. April 2026 führten die Behörden den Verdächtigen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vor, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erließ. Nach der Eröffnung wurde der Haftbefehl vollstreckt und der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.