Polizeibeamte haben am Donnerstag, dem 9. April 2026, gegen 11:00 Uhr in der Beulwitzer Straße in Saalfeld zwei E-Scooter-Fahrer wegen fehlenden Versicherungsschutzes gestoppt. Beiden Männern im Alter von 28 und 24 Jahren untersagten die Beamten die Weiterfahrt und fertigten Strafanzeigen.
Der erste Fahrer war den Polizisten aufgefallen, weil an seinem Elektroroller kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Während der Kontrolle des 28-Jährigen fuhr ein weiterer E-Scooter-Fahrer an den Beamten vorbei – ebenfalls ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Bei der Überprüfung beider Fahrzeuge stellte sich heraus, dass für keinen der Elektroroller ein Versicherungsschutz bestand.
Die Landespolizeiinspektion Saalfeld nutzt den Vorfall, um erneut auf die rechtlichen Bestimmungen hinzuweisen: E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher dem Pflichtversicherungsgesetz. Wer sie im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, muss sie zwingend versichern.
Zusätzlich weist die Polizei darauf hin, dass zum 1. März 2026 der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen stattgefunden hat. Das grüne Kennzeichen aus dem Jahr 2025 muss durch ein schwarzes Kennzeichen für 2026 ersetzt werden. Die neuen Kennzeichen erhalten Fahrzeughalter über ihre Versicherung.