Ein betrunkener Autofahrer hat am frühen Sonntagmorgen in Dortmund-Lütgendortmund drei Fahrzeuge beschädigt und dabei einen Gesamtschaden von 14.000 Euro verursacht. Der 32-jährige Dortmunder kam gegen 4:30 Uhr auf der Steinhammerstraße von der Fahrbahn ab und rammte mehrere geparkte Autos.
Anwohner der Steinhammerstraße wurden durch einen lauten Knall aus dem Schlaf gerissen. Als sie auf die Straße blickten, entdeckten sie drei beschädigte Fahrzeuge und alarmierten die Polizei. Der Unfallverursacher fuhr mit seinem Toyota auf der Steinhammerstraße in Richtung Südwesten, als er auf Höhe der Hausnummer 101 nach rechts von der Straße abkam.
Der Toyota fuhr über den Bordstein und rammte einen parkenden Opel mit solcher Wucht, dass dessen Heck etwa einen Meter nach rechts gedrückt wurde. Anschließend fuhr der 32-Jährige etwa 30 Meter weiter und touchierte einen geparkten VW. Nach weiteren 70 Metern kam sein erheblich beschädigter Toyota schließlich zum Stehen.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Dortmunder fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte, dass der Mann betrunken war. Der 32-Jährige erlitt bei dem Crash leichte Verletzungen, die von einer Rettungswagenbesatzung vor Ort versorgt wurden. Ein Hund, der sich im Kofferraum des Toyotas befand, blieb unverletzt.
Der nicht mehr fahrbereite Toyota wurde abgeschleppt. Bei dem geparkten Opel riss das linke Hinterrad ab. Nach der Übergabe des Hundes an eine Familienangehörige brachten die Polizisten den 32-Jährigen zur Blutprobenentnahme auf die Polizeiwache. Sie fertigten eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und untersagten dem Mann das Führen von Kraftfahrzeugen. Erste Ermittlungen ergaben, dass sich der Dortmunder zuvor in einer Kneipe aufgehalten und dort Alkohol konsumiert hatte.
Für Personen unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gilt eine absolute 0,0-Promille-Grenze. Beim ersten Verstoß droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die Probezeit kann verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Wer mit über 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss beim ersten Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Bereits ab 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren zeigt. Kommt es durch Alkoholkonsum zum Unfall, liegt bereits ab dieser Grenze eine Straftat vor. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit – wer so stark alkoholisiert fährt, macht sich in jedem Fall strafbar.
Neben dem Strafverfahren drohen weitere Konsequenzen. Die Polizei fertigt einen Bericht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die über die weitere Fahreignung entscheidet. Dies wird in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geprüft, die mit hohen Kosten verbunden ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt zwar den Schaden des Unfallgegners, fordert die Kosten aber in der Regel vom Verursacher zurück.