Ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger ist am Grenzübergang Bietingen/Thayngen einer Haftstrafe entgangen, nachdem er eine offene Geldstrafe in Höhe von 1.320 Euro direkt vor Ort beglichen hat. Die Bundespolizei hatte ihn am Nachmittag des 12. April 2026 bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden vorlag. Das Amtsgericht Achim hatte ihn Anfang 2025 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit zu einer Geldstrafe verurteilt. Die verhängte Geldstrafe von 1.320 Euro zuzüglich der Kosten hatte er jedoch nicht bezahlt und sich stattdessen dem Zugriff der Justiz entzogen.
Die Beamten eröffneten dem Reisenden im Zuge der Kontrolle den Haftbefehl. Daraufhin beglich er sofort den ausstehenden Betrag und konnte dadurch eine ersatzweise Haftstrafe vermeiden. Nach der Zahlung durfte er seine Fahrt fortsetzen.