Ein 46-jähriger georgischer Staatsangehöriger ist am Flughafen Stuttgart wegen Urkundenfälschung aufgegriffen und nach Georgien abgeschoben worden. Der Mann war am 12. April 2026 mit einem Flug aus Mailand eingereist.
Bei der Dokumentenkontrolle händigte der Georgier einen georgischen Reisepass aus. Die Bundespolizisten stellten jedoch Unstimmigkeiten bei den enthaltenen Ein- und Ausreisestempeln anderer Schengenstaaten fest. Eine daraufhin durchgeführte eingehendere Kontrolle bestätigte den Verdacht: Die im Reisepass befindlichen Stempel wurden als Totalfälschung eingeordnet.
In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ordneten die Behörden die sofortige Aufenthaltsbeendigung an. Gegen den Mann wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren verhängt. Am 13. April 2026 wurde er über Istanbul nach Tiflis abgeschoben.