E-Scooter-Fahrer stürzt in Solingen und muss Führerschein abgeben

(Symbolbild)

Ein 56-jähriger E-Scooter-Fahrer ist am Sonntagabend in Solingen gestürzt und hat dabei Kopfverletzungen erlitten. Der Mann war um 23:15 Uhr mit seinem Leihfahrzeug auf der Adlerstraße unterwegs, als er in einem Kurvenbereich zu Boden stürzte.

Bei dem Unfall erlitt der 56-Jährige Verletzungen an den Händen und am Kopf. Der Rettungsdienst brachte ihn zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.

Während der Unfallaufnahme erhärtete sich bei den Beamten der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss unterwegs gewesen sein könnte. Er musste daraufhin eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben.

Die Polizei nutzt den Fall, um erneut auf wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer hinzuweisen: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Fahrer sollten vor der ersten Fahrt das Anfahren, Bremsen und Balance halten an verkehrsarmen Orten üben. Ein Helm kann bei Unfällen vor schweren Folgen schützen und Leben retten.

E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Für die Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht und sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Der Gehweg ist für E-Scooter tabu – gefahren werden muss auf Radwegen oder bei deren Fehlen auf der Fahrbahn. Beim Abstellen darf niemand behindert werden, und wie beim Autofahren ist auch die Handynutzung während der Fahrt verboten.