ÖPNV-Kontrollen in Heppenheim und Lorsch: Nur elf von zwanzig Bussen beanstandungsfrei

(Symbolbild)

Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion am Donnerstag (16.04.) haben Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen zusammen mit der Abteilung ÖPNV & Mobilität des Kreises Bergstraße insgesamt 20 Linienbusse am Bahnhof in Lorsch und in Heppenheim überprüft. Lediglich elf Busse konnten die Kontrolle ohne jegliche Beanstandung wieder verlassen.

Bei drei Linienbussen funktionierten die Ziel- und Streckenschilder nicht ordnungsgemäß. Fahrgäste konnten daher nicht erkennen, um welche Linie es sich konkret handelte und welchen Zielort beziehungsweise welche Zielhaltestelle der Bus anfuhr. Während der Kontrollen wandte sich ein Passant an die Beamten und äußerte, dass er gar nicht wisse, wo er einsteigen solle.

Besonders schwerwiegend waren die Mängel an einem weiteren Linienbus: Dort stellten die Kontrolleure fest, dass der Sicherheitsschalter der Motorhaube mit Kabelbindern manipuliert worden war. Dieser Sensor dient der Arbeitssicherheit und erkennt, ob eine Motorhaube geöffnet oder geschlossen ist. Im geöffneten Zustand gibt er ein Signal an die Fahrzeugelektronik ab und verhindert dadurch den Start des Motors – so soll bei Arbeiten am Motor ein ungewollter Start ausgeschlossen werden. Zusätzlich entdeckten die Beamten an diesem Bus einen Riss am Zielschild und eine lose, herabhängende Kennzeichenbeleuchtung. Das Busunternehmen wurde von der Polizei aufgefordert, die Mängel umgehend zu beseitigen, außerdem ging eine Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.

Bei zwei weiteren Bussen konnten die Fahrer nicht alle erforderlichen Ausrüstungsgegenstände vorzeigen – konkret fehlten das Erste-Hilfe-Material und ein Unterlegkeil. Als die Fahrer später zur Haltestelle zurückkehrten, zeigten sie die Gegenstände vor. Die Sachen hatten sich vermutlich im Bus befunden, man wusste nur nicht, wo sie deponiert waren. Die Verkehrsinspektion ermahnte beide Fahrer zur Optimierung ihrer Abfahrtskontrolle, verzichtete aber auf eine Ahndung.

Weitere Beanstandungen betrafen zwei Feuerlöscher, deren Prüffrist überschritten war, sowie einen Fahrer, der seinen Führerschein und den Qualifizierungsnachweis nicht mitführte.