Ein tunesischer Staatsangehöriger befindet sich nach einer Verfolgungsjagd auf der A93 bei Oberaudorf in Untersuchungshaft. Der Mann hatte am Donnerstag (16. April) beim Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland die Weisungen der Kontrollbeamten missachtet und sich aggressiv verhalten.
Die Bundespolizisten hatten den Autofahrer auf Höhe Kiefersfelden angewiesen, in das Kontrollzelt einzufahren. Stattdessen setzte er seine Fahrt auf der Inntalautobahn einfach fort. Die Bundespolizei nahm sogleich die Verfolgung auf und stoppte das Auto mit italienischen Kennzeichen an der Anschlussstelle Oberaudorf.
Der Fahrer konnte weder die erforderlichen Einreisepapiere noch einen Führerschein vorweisen. Stattdessen zeigte er den Beamten gleich zu Beginn der Kontrolle den Mittelfinger. Da die Bundespolizisten deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen, wollten sie einen Atemalkoholtest durchführen. Der offenkundig alkoholisierte Mann schien hierzu aber nicht mehr in der Lage gewesen zu sein.
Den Beamten gegenüber wurde er immer aggressiver, war unkooperativ und versuchte, sie wegzuschieben. Als er auch noch auf diese einschlug, brachten sie ihn zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Dies quittierte er im weiteren Verlauf mit einigen Beleidigungen.
Der Festgenommene wurde in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht. Ein Drogenschnelltest zeigte an, dass er offenbar unter dem Einfluss von Kokain stand. Mithilfe seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass es sich um einen Tunesier handelt, der bereits mehrfach versucht hatte, illegal in die Bundesrepublik einzureisen. Er war in der Vergangenheit in Italien registriert worden, verfügt dort aber über keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr.
Dem tunesischen Staatsangehörigen werden illegale Einreise, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Widerstand gegen sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend ordnete das Rosenheimer Amtsgericht die Untersuchungshaft an. Der Mann wurde Donnerstagnachmittag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Bundespolizei hat darüber hinaus die ersten Schritte zur Aufenthaltsbeendigung des Tunesiers eingeleitet. Es ist vorgesehen, ihn auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung einer Abschiebehafteinrichtung zuzuführen.