Duisburg: Niederländer nach Drogenfund bei Verkehrskontrolle in Haft

(Symbolbild)

Bei einer Verkehrskontrolle in Duisburg-Hochfeld ist ein 50-jähriger Niederländer wegen des Verdachts auf Drogenbesitz festgenommen worden. Der Mann wurde am 16. April einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (15. April, 1:58 Uhr) fiel einer Zivilstreife ein VW Polo mit niederländischer Zulassung auf der Wanheimer Straße auf. Die Beamten beobachteten, dass das mit drei Personen besetzte Fahrzeug auffällige Fahrstreifenwechsel vollzog.

Die Polizisten gaben sich als solche zu erkennen und stoppten den Wagen im Bereich eines Tankstellengeländes auf der Wanheimer Straße. Neben dem 50-jährigen Fahrer befanden sich zwei weitere Personen im Alter von 24 und 38 Jahren im Fahrzeug.

Als die Beamten dem niederländischen Fahrzeugführer den Grund der Kontrolle nannten und ihn auf seine Fahrweise ansprachen, reagierte er sichtlich nervös. Bei der Aufforderung, seinen Führerschein und Personalausweis zu zeigen, stieg er aus dem Fahrzeug aus. Unter dem Vorwand, seine Papiere suchen zu müssen, öffnete der 50-Jährige die hintere Seitentür.

Die Polizisten bemerkten dabei, dass der Mann einen Gegenstand, den er zuvor in seiner Hosentasche hatte, im Fahrzeuginneren zu verstecken suchte. Da es sich um eine mutmaßlich nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln handelte, seine Identität nicht zweifelsfrei feststand und er keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte, nahmen die Beamten ihn vorläufig fest und brachten ihn zur Wache.

Der Niederländer erweckte zudem den Eindruck, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol zu stehen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde daher die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Polizisten stellten sein Mobiltelefon sowie die aufgefundenen Betäubungsmittel sicher.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der 50-Jährige am 16. April einem Haftrichter des Amtsgerichts Duisburg vorgeführt. Der Haftbefehl wurde antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Tatverdächtige muss sich wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Trunkenheit im Straßenverkehr vor Gericht verantworten.