Großrazzia gegen Raubgräber-Netzwerk: 19 Durchsuchungen in Deutschland und Österreich

Symbolbild, LKA BW

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben am 22. April 2026 zeitgleich 19 Objekte in Deutschland und Österreich durchsucht. Die Ermittler sind einem mutmaßlichen internationalen Netzwerk gewerbsmäßiger Raubgräber auf der Spur, das systematisch archäologische Kulturgüter illegal geborgen und in den Handel gebracht haben soll.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen zu haben, das das Inverkehrbringen und den Handel von Kulturgut verbietet, wenn dieses ohne behördliche Genehmigung geborgen oder unrechtmäßig erlangt wurde. Nach den Erkenntnissen der Ermittler agierte das kriminelle Netzwerk über einen längeren Zeitraum hinweg und brachte die illegal geborgenen archäologischen Kulturgüter gewerbsmäßig in den Handel.

Die koordinierten Durchsuchungsmaßnahmen erstreckten sich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz sowie Niederösterreich. An der Aktion waren neben dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg zahlreiche nationale und internationale Fachinstitutionen beteiligt: das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, das Württembergische Landesmuseum, die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bundeskriminalamt, mehrere Landeskriminalämter sowie österreichische Polizeibehörden.

Bei den Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen stellten die Ermittler umfangreiche Beweismittel sicher. Dabei fanden sie eine Vielzahl archäologischer Gegenstände. In einem Gebäude entdeckten sie zudem historische Schusswaffen. Die Untersuchung der sichergestellten Gegenstände läuft noch.

Auf die Spur der Täter kamen die Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg bereits im Juni 2025. Damals stellten sie bei zwei Tatverdächtigen eine Vielzahl archäologischer Objekte sicher, darunter nach einer ersten Einschätzung auch bedeutsame Kulturschätze. Die Täter sollen arbeitsteilig und in wechselnden Gruppierungen agiert haben, um die Kultur- und Kunstschätze illegal zu beschaffen und zu verkaufen.

Nach bisherigem Ermittlungsstand suchten die Verdächtigen gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien auf. Dort borgten sie mit Metalldetektoren und teilweise auch durch Unterwassererkundungen Kulturgüter illegal. Diese Objekte veräußerten sie anschließend über längere Zeiträume hinweg gewerbsmäßig.

„Kulturgüter sind mehr als historische Objekte. Sie sind Ausdruck unserer kulturellen Entwicklung und kollektiven Erinnerung. Das Kulturgutschutzgesetz definiert Kulturgut daher bewusst weit – als bewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“, erläutert Lisa Schröder, Leiterin der Pressestelle des Landeskriminalamts Baden-Württemberg.

Neben dem materiellen Verlust durch den Entzug aus dem öffentlichen Zugriff wiegen die wissenschaftlichen Verluste häufig noch schwerer. Bei Raubgrabungen geht der sogenannte Fundkontext verloren. Archäologische Objekte entfalten ihren wissenschaftlichen und historischen Wert erst im Zusammenhang mit ihrer Lage, Schichtung und Umgebung. Wird dieser Kontext zerstört, ist der Erkenntnisverlust irreversibel.

Schröder warnt: „Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung. Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat. Auch das häufig vorgebrachte Argument, man ‚rette‘ Kulturgüter, greift nicht. Viele Fundstellen sind der Wissenschaft bekannt und werden bewusst nicht ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten. Unkontrollierte Eingriffe führen hingegen zur dauerhaften Zerstörung wertvoller Informationen.“

Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, aktiv zum Schutz des kulturellen Erbes beizutragen und ohne behördliche Genehmigung keine eigenständigen Grabungen durchzuführen. Archäologische Funde sind unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.

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