Die Bundespolizei hat am 26. und 27. April 2026 an den Grenzübergängen Altenheim und Kehl gleich drei gesuchte französische Staatsangehörige festgenommen – alle drei wurden per Haftbefehl gesucht, zwei konnten ihre Geldstrafen bezahlen und so einer Gefängnisstrafe entgehen.
Den Auftakt machte der 26. April am Grenzübergang Altenheim: Bei einer Routinekontrolle überprüften Beamte einen 21-jährigen Franzosen und stießen dabei auf einen Haftbefehl gegen ihn. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Da er die fällige Geldstrafe von 3.000 Euro sofort bezahlen konnte, blieb ihm eine Haftstrafe erspart.
Gleich zwei weitere Festnahmen folgten am 27. April. Erneut am Grenzübergang Altenheim schnappten Bundespolizisten einen 37-Jährigen, der wegen Trunkenheit im Verkehr per Haftbefehl gesucht wurde. Anders als sein Landsmann vom Vortag war er nicht in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu begleichen – und musste deshalb direkt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden, wo er nun eine 50-tägige Haftstrafe absitzt.
Nur wenige Stunden später erwischten Beamte an der Kontrollstelle an der Europabrücke in Kehl einen weiteren 21-jährigen Franzosen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor – also dem Betreiben eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch er konnte die fällige Summe aufbringen und damit eine drohende 27-tägige Haftstrafe abwenden.