Zu schwer, falsch beladen und nicht verkehrstauglich: Sattelzug mit Eichenstämmen strandete auf Holzlagerplatz bei Alsfeld

Holztransport 1

Ein mit Eichenstämmen beladener Sattelzug hat am Freitagmorgen (17. April) gegen 7 Uhr auf einem Holzlagerplatz an der B 254 zwischen Alsfeld und dem Ortsteil Eudorf für einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz gesorgt. Spezialisierte Kontrollkräfte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld entdeckten dort zunächst einen Sattelanhänger mit einem großen Hochseecontainer – allein, ohne Zugmaschine, und mit deutlich sichtbar verbeulten Containerwänden.

Noch während die Beamten den Anhänger unter die Lupe nahmen, erschien der Fahrer mit seiner Zugmaschine auf dem Gelände. Er erklärte sofort, dass er das Gespann wegen der fehlerhaften Beladung nicht sicher fahren könne. Der bordeigene Achslastmesser des Sattelzuges bestätigte seine Einschätzung eindrucksvoll: Der Container mit den Eichenstämmen unterschiedlicher Länge und Dicke war gleich doppelt problematisch beladen. Zum einen war er um gut eine Tonne überladen. Zum anderen lagen die schweren Stämme so weit im hinteren Teil des Containers, dass die Antriebsachse des Lkw kaum noch Bodenhaftung hatte. In der Praxis bedeutete das: Die Vorderräder des Aufliegers drückten kaum noch auf den Boden – das Fahrzeug war schlicht nicht sicher lenkbar und nicht beherrschbar. Dass der Sattelzug den Schotterparkplatz ohnehin nicht verlassen konnte, ohne die Räder durchzudrehen, erwies sich im Nachhinein als Glücksfall.

Fahrer, Unternehmer und Spediteur hofften zunächst, das Problem durch Umladen der Stämme innerhalb des Containers lösen zu können. Die Polizei machte jedoch unmissverständlich klar, dass auch bei korrekter Gewichtsverteilung ein Transport in dieser Form nicht zulässig gewesen wäre.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt aus gleich mehreren Gründen: Erstens fehlte dem Container eine gültige technische Prüfung – er hätte damit gar nicht erst beladen werden dürfen. Zweitens ist ein solcher Hochseecontainer für den Transport von Eichenstämmen auf der Straße grundsätzlich nicht geeignet. Die Befestigungspunkte im Inneren lassen sich für diese Art von Ladung nicht nutzen, und die Containerwände halten dem Druck schwerer Laubholzstämme nicht dauerhaft stand. Während leichtere Holzarten unter bestimmten Bedingungen auf diese Weise transportiert werden können, ist dies bei schweren Eichenstämmen nach aktuellem Stand der Technik nicht sicher möglich. Die Polizei ordnete daraufhin die vollständige Entladung des Containers an. Erst danach durfte das leere Behältnis abtransportiert werden.

Da das Gespann den öffentlichen Straßenverkehr zu keinem Zeitpunkt erreicht hatte, verzichteten die Beamten auf eine Anzeige. Fahrer, Verlader, Transportunternehmer und Spediteur wurden jedoch eindringlich über die geltenden Vorschriften belehrt.

Die Autobahnpolizei Bad Hersfeld nutzte den Vorfall für einen ausdrücklichen Hinweis: Die Verantwortung für sicheren Gütertransport liegt bei allen Beteiligten der Transportkette – vom Verlader über den Fahrer bis zum Spediteur. Bereits vor dem Beladen müsse geprüft werden, ob das gewählte Transportmittel für die Ladung geeignet und technisch zugelassen ist. Wer diese Regeln missachte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer.

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