Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach Polizeischuss in Ansbach ein

(Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt, die am Samstagabend (6. Dezember 2024) einen 47-jährigen Mann mit einem Schuss ins Bein stoppten. Der Deutsche mit kasachischem Migrationshintergrund hatte zuvor in der Wohnung seiner Mutter randaliert und war mit einem Messer bewaffnet.

Gegen 23:00 Uhr verständigten Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Platenstraße den Polizeinotruf. Die Mutter des 47-Jährigen konnte ihre Wohnung verlassen und bei einer Nachbarin Hilfe rufen. Als die ersten Polizisten eintrafen, stellten sie fest, dass sich der Mann mit einem Messer bewaffnet hatte. Die Beamten zogen sich daraufhin aus der Wohnung zurück und forderten Verstärkung an.

Nach den Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamts verließ der Tatverdächtige kurz darauf die Wohnung und führte dabei sichtbar ein Messer mit sich. Zeugenbeobachtungen und Aufzeichnungen der Bodycams der Polizisten bestätigten den Ablauf. Die Beamten forderten den Mann mehrfach auf, das Messer wegzulegen. Als er diese Aufforderungen ignorierte und stattdessen auf die Polizisten zuging, gaben sie zunächst einen Warnschuss ab. Anschließend kam es zum Schusswaffengebrauch gegen den 47-Jährigen.

Ein Schuss traf den Mann am Bein. Die Polizisten versorgten ihn medizinisch und brachten ihn zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus. Beamte des Kriminaldauerdienstes Mittelfranken übernahmen vor Ort die ersten Tatortmaßnahmen.

Die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führte das Bayerische Landeskriminalamt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass der Schuss ins Bein die einzige Möglichkeit war, einen befürchteten Messerangriff zu verhindern. Das Vorgehen der Polizeibeamten war somit durch Notwehr gerechtfertigt. Da kein strafbares Verhalten vorlag, wurde das Verfahren eingestellt.

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