Kehl – Bei einer Grenzkontrolle am Grenzübergang Kehl Europabrücke hat die Bundespolizei am Samstagvormittag, 2. Mai 2026, einen 27-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen in einem Fernreisebus festgestellt, gegen den ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.
Der Mann wies sich bei der Kontrolle mit einem gültigen Reisepass sowie einem spanischen Aufenthaltstitel aus. Der Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungssystem förderte die Ausschreibung zur Festnahme zutage. Der 27-Jährige konnte die gegen ihn verhängte 45-tägige Haftstrafe jedoch abwenden, indem er die vom Gericht geforderte Geldstrafe noch vor Ort bezahlte. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.