Ein Autofahrer, der auf mehr als zwei Kilometern Länge zu weit links fuhr, und ein Motorradfahrer, der die Rettungsgasse unerlaubt als Abkürzung nutzte: Auf der A7 in Fahrtrichtung Hannover hat die Polizeiinspektion Heidekreis am Freitagnachmittag bei gezielten Kontrollen gleich mehrere Verstöße rund um die Rettungsgasse festgestellt.
Hintergrund der Einsatzkräfte auf der Autobahn war ein Verkehrsunfall, der zu erheblichem Rückstau bis hin zum völligen Stillstand geführt hatte. Neben regulären Beamten waren auch motorradfahrende Polizistinnen und Polizisten im Einsatz – eine gezielte Taktik, um solche Verstöße überhaupt erkennen und dokumentieren zu können.
Der Autofahrer war über eine Strecke von mehr als zwei Kilometern so weit links geblieben, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge erhebliche Probleme gehabt hätten, durch die Gasse zu kommen. Der Motorradfahrer nutzte die für Einsatzfahrzeuge reservierte Gasse dagegen schlicht, um an den wartenden Autos vorbeizufahren – was ebenso verboten ist. Beiden Männern drohen nun empfindliche Konsequenzen: Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss ein Bußgeld von 200 Euro zahlen, wer sie unerlaubt befährt 240 Euro. Hinzu kommen jeweils zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei nutzte den Vorfall für einen grundsätzlichen Hinweis: Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden – nicht erst wenn Fahrzeuge vollständig stehen. Die Regel ist einfach: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. Die Gasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge gedacht, Motorradfahrende sind dabei keine Ausnahme. Die Polizeiinspektion Heidekreis führt in solchen Stausituationen regelmäßig gezielte Kontrollen durch und bringt schwerwiegende Verstöße konsequent zur Anzeige – denn die korrekte Rettungsgasse kann im Ernstfall Leben retten.