Rheinheim – Am Samstagabend, 2. Mai 2026, hat die Bundespolizei am Grenzübergang Rheinheim einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen festgenommen, gegen den wegen nicht bezahlter Gerichtsschulden ein Haftbefehl vorlag. Vor Ort beglich der Mann die geforderte Geldstrafe und entging damit einer mehrwöchigen Haftstrafe.
Bei einer Grenzkontrolle prüften die Einsatzkräfte die Personalien des 31-Jährigen und stellten dabei fest, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Ein Gericht hatte den Mann im Jahr 2024 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt. Weder zahlte er die Strafe, noch trat er die vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe an. Die Justizbehörden erließen daraufhin Haftbefehl.
Da der Gesuchte die ausstehenden 2.200 Euro noch am Grenzübergang aufbrachte und beglich, musste er nicht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.